Die Empfängerprüfung (Verification of Payee – VoP) ist eine verpflichtende europäische Regulierung, die ab dem 9. Oktober 2025 im Euroraum gilt.
Der Service ist kostenlos und dient dazu, Betrug und Überweisungsfehler zu verhindern.
Konkret bedeutet das: Bevor eine Überweisung ausgeführt wird, werden der von Ihnen eingegebene Name und die IBAN mit dem tatsächlichen Kontoinhaber dieser IBAN abgeglichen. Anschließend zeigt Ihnen unser System eine Meldung, ob die Angaben übereinstimmen oder nicht. Sie können die Überweisung danach bestätigen oder abbrechen.
Wozu dient das?
- Fehler vermeiden, z. B. Tippfehler oder Verwechslung von IBANs.
- Betrug eindämmen, etwa durch falsche Empfänger oder Identitätsdiebstahl.
- Bestätigen, dass die IBAN wirklich zum gewünschten Empfänger gehört – egal ob Privatperson oder Unternehmen.
Wie funktioniert das bei Sogexia?
- Sie geben die IBAN + Vor- und Nachname oder Firmenname des Empfängers ein.
- Sogexia fragt über einen gesicherten Bankenservice ab, ob Name und IBAN mit dem Kontoinhaber übereinstimmen.
- Sie erhalten ein Ergebnis (siehe unten).
- Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung bestätigen oder abbrechen.
Wie interpretiere ich die Meldungen und was tun?
| Anzeige | Bedeutung | Ihr Handeln |
| Übereinstimmung bestätigt. Die Angaben sind korrekt. | Der eingegebene Name stimmt überein mit dem Kontoinhaber. | Sie können fortfahren. Bleiben Sie wie gewohnt aufmerksam. |
| Teilweise Namensübereinstimmung. Meinten Sie {{}}? | Der Name ist ähnlich (z. B. Abkürzung, Wortreihenfolge, Akzente). | Korrigieren Sie den Namen, wenn Sie sicher sind, dass Sie ihn falsch geschrieben haben. Bei Unsicherheit: vergleichen Sie mit einer Rechnung oder einem Vertrag oder kontaktieren Sie den Empfänger über einen bekannten Kanal. |
| Keine Übereinstimmung gefunden. Bitte prüfen Sie die Angaben, bevor Sie fortfahren. | Der eingegebene Name stimmt nicht überein mit dem Kontoinhaber. | Stoppen und prüfen: Stammt die IBAN aus einer sicheren Quelle? Haben Sie den rechtlichen Namen statt den Handelsnamen verwendet? Kontaktieren Sie den Empfänger über einen bekannten Kanal. |
| Namensprüfung nicht möglich. Einige Banken teilen diese Information nicht. Dies bedeutet keinen Fehler. | Die Bank des Empfängers stellt die Empfängerprüfung noch nicht bereit oder die Prüfung ist technisch fehlgeschlagen. | Seien Sie besonders vorsichtig: Bestätigen Sie die IBAN unabhängig (z. B. Anruf bei offizieller Nummer). |
Richtige Vorgehensweise bei Warnungen
- Bestätigen Sie keine Überweisung, wenn Sie Zweifel haben.
- Prüfen Sie die IBAN (Zeichen für Zeichen) sowie den rechtlichen Namen oder die Firma.
- Kontaktieren Sie den Empfänger über einen bereits bekannten oder offiziellen Kanal.
Welche Grenzen hat die VoP?
- Die Empfängerprüfung ist möglicherweise noch nicht bei allen Banken oder in allen Ländern verfügbar: in diesem Fall erscheint wahrscheinlich die Meldung „Namensprüfung nicht möglich“.
- Lange Namen, Sonderzeichen, Apostrophe, Alias oder Handelsnamen können eine „Teilweise Namensübereinstimmung“ auslösen.
- Die VoP allein garantiert nicht die Echtheit einer Rechnung.
Kann ich die Überweisung trotzdem senden, wenn „Keine Übereinstimmung gefunden“ angezeigt wird?
Technisch ja, es ist jedoch dringend abzuraten, ohne dass Sie die Angaben selbstständig geprüft haben.
Warum „Teilweise Namensübereinstimmung“, obwohl die IBAN korrekt ist?
Das kann passieren, wenn Schreibweise, Reihenfolge der Wörter, Abkürzungen (z. B. „GmbH“), Sonderzeichen oder Namen von den Bankdaten des Empfängers abweichen.
Beispiel: Sie geben „Bäckerei am Markt“ ein. Die Prüfung meldet „Teilweise Namensübereinstimmung“, weil der Kontoinhaber „Bäckerei am Markt GmbH“ lautet. → Wenn konsistent, können Sie fortfahren.
Wie ändere ich die Angaben eines Empfängers?
Wenn Sie eine Teilübereinstimmung feststellen, etwa durch einen Schreibfehler im Namen, und die Angaben korrigieren möchten, gehen Sie zu „Übertragen“ > „Begünstigte“: löschen Sie den Empfänger und fügen Sie ihn mit den aktualisierten Daten erneut hinzu.
Handelt es sich um einen vertrauenswürdigen Empfänger (z. B. Ihren Vermieter oder ein Familienmitglied), können Sie die Überweisung auch ohne Änderung ausführen.
Ist die Empfängerprüfung verpflichtend?
Ja, sie ist bei jeder erteilten Überweisung verpflichtend.