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Wer kann ein Sogexia Geschäftskonto eröffnen?

Alle Handelsunternehmen, Vereine und Formen von Einzelunternehmen mit Sitz in einem der unten aufgeführten Länder können ein Sogexia Geschäftskonto eröffnen, unabhängig von ihrer Rechtsform:

  • Festland Frankreich und französische Überseegebiete
  • Belgien
  • Luxemburg
  • Schweiz
  • Monaco
  • Andorra

Ausnahmen

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Arten von Organisationen nicht berechtigt sind, ein Sogexia Geschäftskonto zu eröffnen. Konten stehen nicht zur Verfügung für:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Hausverwaltungsverbände
  • Betriebsräte

Darüber hinaus ist die Kontoeröffnung für Vereine derzeit nicht möglich. 

Wenn Ihre Organisation die Zulassungskriterien erfüllt, können Sie hier online ein Geschäftskonto eröffnen.

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